Seminar Biochemie
Leistungskontrollen für den Seminarschein
Der Seminarschein wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Regelmäßige Teilnahme am Seminar zur Propädeutik (Donnerstag 45 Minuten vor oder nach der Propädeutik-Vorlesung, 2. Semester) mit einem Vortrag
- Regelmäßige Teilnahme am Seminar mit klinischen Bezügen (14-tägig, Freitag 10:15 – 12:00, 3. und 4. Semester)
- Regelmäßige Teilnahme am Kompaktseminar (wöchentlich, Freitag 90 Minuten in der Zeit von 12:15 – 15:30, 4. Semester)
- Bestehen der Leistungskontrollen
Wer wegen Krankheit einen Seminartag versäumt, muss ein ärztliches Attest vorlegen.
Wenn ein Seminar nicht regelmäßig besucht wurde oder die Leistungskontrollen nicht erfolgreich absolviert wurden, muss die fehlende Leistung im folgenden Semester vollständig wiederholt werden. Nach der Studienordnung sind maximal zwei Wiederholungen möglich.
Da das Seminar mit klinischen Bezügen über zwei Semester gehalten wird, kann ein versäumtes Thema erst nach einem Jahr nachgeholt werden. Deshalb ist eine rechtzeitige Rücksprache mit dem Kursleiter bei terminlichen Problemen dringend zu empfehlen. Aus zwingenden Gründen kann ein Wechsel zwischen den Semestern für das gleiche Seminar mit klinischen Bezügen erfolgen. Der Seminarleiter entscheidet über die Trifftigkeit des Grundes.